Allgemeine Verkaufsbedingungen
der BOK-Dental GmbH, Bgm.-Siegler-Str. 53, 68642 Bürstadt
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle, auch zukünftigen, Rechtsbeziehungen mit uns gelten ausschließlich diese Allgemeinen Lieferungs-, Montage- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: AGB). Die Anwendung abweichender, ergänzender oder entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird ausgeschlossen; sie werden auch nicht durch gegenseitige Erfüllungsleistungen anerkannt.
2. Vertragsschluss, Bindungsfrist
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Änderungen in Ausführung und Material bleiben in angemessenem Umfang vorbehalten.
2.2. Durch einen Auftrag gibt der Kunde ein Angebot ab, an das er 2 Wochen gebunden ist. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Auftrags durch uns zustande. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware erfolgen.
3. Mengen
3.1. Wir verkaufen ausschließlich an Vertragshändler und nur in handelsüblichen Mengen. Es wird auf die separat vereinbarten Lieferverträge im besonderen Maße hingewiesen.
3.2. Sämtliche Mengen und Maße in Bestellungen des Kunden basieren auf Angaben des Kunden oder seines Architekten bzw. sonst wie Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß wird durch uns oder einen von uns eingeschalteten Architekten genommen. Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, gehen die dadurch bedingten Mehrkosten zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß.
3.3. Die Regelung unter Ziff. 3.2 gilt auch, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
4. Preise
4.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. anfallender Frachtkosten.
5. Zahlungen und Verrechnungen
5.1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
5.2. Der Käufer kommt ohne jede weitere Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen (eingehend) nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung den Kaufpreis zahlt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
5.3. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 5,00 und ab der dritten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 15,00 pro Schreiben zu fordern. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung erkennbar ist, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der
Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug-um-Zug- Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
5.5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtswirksam festgestellt sind.
5.6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Lieferfristen und -termine
6.1. Von uns angegebene Lieferfristen bzw. Liefertermine für Investitionsgüter sind unverbindlich, sofern eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich zugesichert wird.
6.2. Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldeter Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.3. Teillieferungen sind Teilleistungen; wir sind in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
6.4. Falls wir in Verzug geraten, muss uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, ist der Käufer berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufe ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
7. Abnahme des Liefergegenstandes
7.1. Wenn der Käufer nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadenersatz können pauschal 25% der Auftragssumme gefordert werden. Dem Käufer steht dabei der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht uns im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale deutlich übersteigt, sind wir zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.
7.2. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8. Aufstellung, Montage, Inbetriebsetzung
8.1. Aufstellung, Montage und Inbetriebsetzung werden wie gegebenenfalls erforderliche gesetzliche Abnahmeprüfungen gesondert berechnet, sofern Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Leistungen erfolgen durch unser Fachpersonal.
8.2. Vor Beginn der Aufstellung und Montage hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sich die für die Arbeiten erforderlichen Gegenstände an der vorgesehenen Stelle befinden und dass alle Vorarbeiten erledigt sind.
8.3. Eventuell erforderliche Bau- und Installationsleistungen (z.B. Verlegung und Anschluss von Wasserzu- und -abflussleitungen, Luft, Elektrizität und Gas) sind nicht von unserer Leistungspflicht umfasst.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zur vorbehaltlosen Einlösung) aller
unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und aus einer laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
9.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 711 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen gegenüber Unternehmern beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.4. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
9.5. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
9.6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10%, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
10.1. Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer gerechnet ab Warenerhalt – im Falle eines Rückgriffs gemäß § 478 BGB ab Kenntnis des Mangels – binnen 2-Wochenfrist unter Beifügung der beanstandeten Ware gerügt werden. Nach begonnener Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware sowie nach Ablauf der Frist erlöschen sämtliche Mängelansprüche. Der Käufer hat sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere die Mangelhaftigkeit der Ware bei Gefahrübergang sowie den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels zu beweisen.
10.2. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer innerhalb einer angemessenen Frist zu treffenden Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
10.3. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
10.4. Der Ausschluss der Mängelhaftung gemäß 9.1 gilt auch für Eingriffe des Käufers in die
gelieferten Produkte, insbesondere dann, wenn Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit unseren Produkten betrieben werden.
10.5. Verweigern wir die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
10.6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind andere oder weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflicht-verletzung beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder der Käufer Schadenersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können Schadenersatz- ansprüche aber nur soweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung das Folgeschadenrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruht.
10.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, sieht der Hersteller andere Bedingungen vor werden diese entsprechend geprüft und angesetzt.
10.8. Garantieleistungen beziehen sich auf das Material. Service und Fahrtkosten bleiben zahlungspflichtig.
11. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
11.1. Soweit vorstehend nichts anderes geregelt worden ist, ist unsere Haftung auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn und sonstiger Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer von uns erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. In diesem Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2. Sämtliche Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach drei Jahren, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
11.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
12.1. Erfüllungsort ist Bürstadt.
12.2. Für Kaufleute ist Gerichtsstand Bürstadt. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäfts- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz
13.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
13.2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an uns verbundene Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner, die als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für uns tätig werden, weitergegeben.
13.3. Bei Lieferung auf Rechnung werden wir zum Zweck der Bonitätsprüfung unter Umständen Kundendaten mit folgenden Dienstleistern austauschen: Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellersbergstraße 12, 41460 Neuss
13.4. Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.
13.5. Über die oben beschriebenen Zwecke hinaus, verwenden wir die uns überlassenen Daten für eigene Werbezwecke. Sie können jederzeit der weiteren Verwendung Ihrer Daten für diesen Zweck durch einfache Mitteilung an uns per Brief, Telefax oder E-Mail widersprechen.
Stand Januar 2019